Folgt man manchem vorschnellen Schuß der Eilpresse (und vor allem dem Jubel der wie auch immer betroffenen), so gibt es nun also das verbriefte Grundrecht auf das Märchen von Genuß und Aroma, Freiheit und Abenteuer sowie auf Krebs und Raucherbein. Und natürlich auf Arbeitsplatzsicherung und Aktienhalterwert in der Räucherwarenindustrie. Wenn das kein Erfolg ist!
“Wer wird denn da gleich in die Luft gehen”, hätte das “HB-Männchen” jetzt gesagt. Ja, vor einigen Jahrzehnten waren Reemtsma und Co. noch ehrlich genug, ihre Kunden als Witzfiguren zu entblößen. Doch die Spitznase mit dem nikotinvergilbten Kurzarmhemd hätte Recht: Anstatt sich dem voreiligen Buhei blind anzuschließen, besteht tatsächlich Anlaß zur Freude, hat doch der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lediglich zwei einfache und grundrichtige Dinge getan:
- Dafür gesorgt, daß spätestens in zwei Jahren ein gastronomischer Ausflug endgültig, überall und für jeden zwar nicht zwingend einen Genuß, aber wenigstens kein garantiertes Gesundheitsrisiko mehr darstellen wird.
- Eine weitere schallende Ohrfeige an entscheidungsfaule und lobbyfürchtige Berufspolitiker ausgeteilt, die sich einmal mehr ganz routiniert der “Aussitzen, weichkochen, zerpflücken und dann auf Karlsruhe oder Luxemburg warten”-Methodik kundig bewiesen haben. So tut man niemandem weh, verprellt weder Lobbyisten noch Wähler und ist’s am Ende nie selbst gewesen.
Frei nach Thilo Sarrazin meine ich: Wenn 16 Grad zum Wohnen reichen, reicht zum Rauchen eine Jacke! Denn die Jacke schützt neben den im Trockenen verbliebenen Nichtrauchern auch dem Tabak Verfallene im Freien. Letztere zwar nicht vor Lungenkrebs, aber immerhin vor einer Erkältung. In diesem Sinne: Gesundheit!