DavidBLN.de

25. Dezember 2009

Alle Jahre wieder

…wird es, völlig überraschend und nicht im entferntesten voraussehbar, Zeit für das vermutlich den meisten mit dem Kreuz einer Mietwohnung geschlagenen Zeitgenossen reichlich unsympathische Ritual der Heizkostenzählerablesung. Genaugenommen: Das Ritual der Heizkostenablesungsterminwahrnehmung. Das ist nämlich, wie mir alle, die nicht bereits mit dem fortschrittlichen Segen einer fernablesbaren Zählvorrichtung beschert wurden (was vermutlich die meisten sind, da diese Geräte ein solides Geschäftsmodell bedrohen, wie wir gleich sehen werden) wohl sofort bestätigen werden, ein Ritual, das in Deutschland mittlerweile nach ziemlich einheitlichen Regeln ablaufen dürfte:

Plötzlich hängt da dieser Zettel im Flur,…

AS Gesellschaft für Heizkostenmessung und -abrechnung m.b.H. / An Alle HAUSBEWOHNER / Betr.: Kundendienst - Montage - Ablesung / der Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Wasserzähler / am ________ dem _______ zwischen 14:30 und 15:30 Uhr  / Bitte beachten Sie: (...)

…der kundtut, daß ganz unerwartet ein Jahr vorbei ist und man deshalb nun sehr kurzfristig (wenn überhaupt, siehe Bild, sonst spätestens in einer Woche) ein Datum gefunden hat, an dem die Ablesung gerade noch so möglich sei.

Selbstverständlich hat man an diesem Termin noch nichts vor, denn Arbeit ist was für Idioten und Termine planen ja nicht mal die Profis der Ablesefirma länger als eine Woche im Voraus – so ein lausiger Mieter also wohl erst recht nicht. Na, und wenn doch, dann ist das kein Problem: Der Folgetermin wird… genau: am Tag der Ablesung mitgeteilt und liegt… genau: weil die Sache aufgrund ihres unerwarteten Auftretens (siehe oben) bekanntlich eilt, spätestens in der darauffolgenden Woche. Also da muß man doch nun wirklich Zeit finden für!

Nicht? Naja, bei aller Liebe, Herr Nachbar: Dann sind leider 87.381,37 Euro Anfahrtspauschale inklusive Bearbeitungs und Merkbefreiungsgebühr für einen Individualtermin fällig (den wir selbstverständlich sehr gerne(!) mit Ihnen vereinbaren), denn wo kämen wir denn dahin, wenn jeder Mieter einfach mal mehr als eine Woche im Voraus seine Termine so plant, daß er den eventuell auftauchenden Mann im roten oder blauen oder ohne Overall nicht irgendwie noch unterkriegte.

Nun werde ich mich hüten, hier ein gut strukturiertes Geschäftsmodell, das man ungefähr mit dem von Internet-Abmahnanwälten gleichsetzen kann, zu unterstellen. Auch würde ich niemals auf die Idee kommen, den gemeinen Heizungsableser-Subunternehmer in einem Atemzug mit Versicherungsvertretern, Handyverkäufern oder den Zeugen Jehova zu nennen, wenn man mich nach meinen Top 4 der mir ungefähr am wenigsten seriös scheinenden Berufsbilder früge. Aber ich kann trotzdem nicht umhin, mir (entgeltpflichtige) Schulungen für solche Ableser vorzustellen, in denen mit bunten lustigen Popelpoint-Folien minutiös dargelegt wird, wie man das karge Säckel, das mit den ohnehin schon von den Mietern bezahlten Ableseverträgen nur lausig befüllt wird, einem angemessen Umfang zuführen kann und soll.

Und weil heute schon zum zweiten Mal Weinnachten ist, gebe ich Euch, die Ihr Euch da nun (wie die meisten Maulesel in diesem Land) denkt “naja aber was soll man machen? Dann nehme ich eben einen Tag Urlaub ehe ich zahle”, ein lesenswertes Aktenzeichen zu einem Gerichtsurteil mit unter die Fichte: LG München, I 12 O 7987/00 (suchen hilft).

Abgesehen davon, daß dieses völlig realistische Wege weisende Gericht 14 Tage als Mindestvorlauf und einen angemessenen Abstand zwischen Termin eins und zwei definiert hat, ist mein persönliches Lieblingszitat dazu:

Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten riskieren die Verantwortlichen der Firmen, wenn sie sich auf Allgemeine Geschäftsbedingungen berufen oder diese neu vorgeben, wonach die zusätzlichen Kosten eines zweiten Ablesetermins für Fahrt- und Zeitaufwand dem Mieter bei Ausführung der Arbeit direkt in Rechnung gestellt werden.

So dreht man denen also erfolgreich ihr kackfreches Geschäftsmodell um.

Nachmachen, aber sofort!


1 Kommentar »

  1. na gut, ich lebe nicht in einem mietshaus und auf dem land, aber das theater ist dasselbe. wir haben das dann kurzerhand gelöst, indem wir angeboten haben, der dorfansässige elektro-/heizung-/sanitärmeister werde es gerne übernehmen, die firma in alle häuser zu lassen, deren bewohner an dem tag verhindert sind. weil wir ihm doch so allen ärger ersparten, bäten wir um einen kleinen obolus, schließlich müssten wir den freundlichen helfer auch bezahlen.
    und es ward licht…

    Kommentar von vera — 2. Januar 2010 @ 12:39

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